CHF 18'000 zu reduzieren. Der Rekurrent habe trotz mehrmaliger Aufforderung keine Rechtsvertretung in der Schweiz angegeben. Die Eröffnung der Steuerveranlagung 2019 sei daher gemäss der gesetzlichen Weisung im Amtsblatt publiziert worden. Diesen Vorgang habe der Rekurrent selber verursacht, indem er seine Mitwirkungspflichten im Verfahren nicht erfüllt habe.