4.4. Mit Eingabe vom 19. Mai 2022 reichte der Rekurrent lediglich den eingeforderten Mietvertrag ein. Zudem erklärte der Rekurrent, dass er sich von der Konsumgesellschaft verabschiedet habe und ein einfaches, bescheidenes und naturverbundenes Leben führe und keiner Erwerbstätigkeit nachgehe. Er verfüge über kein Auto und habe einen vorbildlichen CO2-Fussabdruck. In Spanien müsse er ebenfalls eine Steuererklärung einreichen. Dort habe er nie Probleme gehabt. Er lege jeweils den spanischen und schweizerischen Steuerbehörden die exakt gleichen Unterlagen vor. Zudem gelte das AIA, so dass er sich als gläserner Steuerpflichtiger betrachte.