4.2. Mit Schreiben vom 21. April 2021 bestätigte das GStA Q._____ den Eingang der Einsprache. 4.3. Das GStA Q._____ forderte den Rekurrenten mit Schreiben vom 20. April 2022 (Versand an Schweizer Korrespondenzadresse) auf, folgende Unterlagen einzureichen: "• Aufstellung mittels Belegen über weltweites Einkommen 2019 • Kopie Einkommensteuerveranlagung des zuständigen spanischen Finanzamtes • Falls im Ausland keine Einkünfte erzielt worden sind, schriftlicher Bericht wie die Lebenshaltungskosten finanziert worden sind • Kopie Mietvertrag Stockwerkeigentum Q._____, C-Strasse GB bbb (Einheit Nr. 2)"