1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2019. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Das Hauptsteuerdomizil des Rekurrenten befand sich 2019 unbestrittenermassen in Spanien. Infolge Grundeigentum im Kanton Aargau bestand 2019 eine sekundäre Steuerpflicht (wirtschaftliche Zugehörigkeit). 2.2. Der Rekurrent reichte die am 4. Januar 2021 unterzeichnete Steuererklärung 2019 ein. Er deklarierte folgende Einkünfte: