4. Den Einspracheentscheid vom 16. September 2022 (Zustellung am 26. September 2022) zog A._____ mit Rekurs vom 21. Oktober 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter. Er stellte sinngemäss den Antrag, die Veranlagung gemäss Selbstdeklaration vorzunehmen. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ hat eine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: