1. Mit Verfügung vom 14. April 2021 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 9'100.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 40'900.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 153'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 218'000.00) veranlagt. Dabei wurde A._____ nach Ermessen ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit in der Höhe von CHF 35'000.00 aufgerechnet. Weiter wurde ein Pauschalabzug für Berufsauslagen von CHF 2'000.00 gewährt.