2. 2.1. 2.1.1. Mit Kaufvertrag vom 17. November 2020 hat der Rekurrent die Grundstücke GB R._____ Nr. aaa und bbb für CHF 445'000.00 an B._____ und C._____ verkauft. Die Eigentumsübertragung erfolgte am 27. November 2020 (Eintragung im Grundbuch). Der Kaufpreis war wie folgt zu tilgen (Ziff. 3.2. des Kaufvertrags): Innert 10 Tagen nach der Beurkundung leisten die Käufer eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 45'000.00. Die Kaufpreisrestanz von CHF 400'000.00 ist frühestens am 04.01.2021 und spätestens am 08.01.2021 auf das Konto des Verkäufers bei der D._____ zu überweisen. Der Betrag von CHF 400'000.00 wurde dem Konto des Rekurrenten am 6. Januar 2021 gutgeschrieben.