3.5. Vorliegend gab es sowohl im Veranlagungsverfahren als auch im Einspracheverfahren einen regen Austausch zwischen dem Rekurrenten und dem Gemeindesteueramt XY (vgl. für das Veranlagungsverfahren das Schreiben vom 2. Juli 2021 und die E-Mail-Korrespondenz vom 17. Juli bis zum 17. August 2021 sowie für das Einspracheverfahren das Schreiben vom 4. August 2022, die E-Mail-Korrespondenz vom 14. und 15. August 2022, das Schreiben vom 15. August 2022 und die E-Mail Korrespondenz vom 18. bis zum 26. August 2022). Der Rekurrent wurde unter Vorlage des Vermögensvergleichs aufgefordert, eine Stellungnahme und/oder weitere Unterlagen einzureichen (vgl. im Veranlagungsverfahren das Schreiben