Zum einen werden im Vergleich zum Einspracheentscheid mit dem vorliegenden Urteil sowohl das steuerbare als auch das satzbestimmende Einkommen reduziert, was zu einer tieferen Steuerbelastung führt. Zum anderen sind die Steuerberechnungen gemäss Rekursbeilage 6 insofern unvollständig, als dass sie diverse weitere Einkünfte des Rekurrenten in den Jahren 2015 bis 2017 (2015: Arbeitslosenentschädigung von CHF 24'789.00 und Krankentaggelder von CHF 26'676.00; 2016: Arbeitslosenentschädigung von CHF 11'207.00; 2017: IV-Taggelder von CHF 8'978.00) unberücksichtigt lassen.