4.8. Die Vertreterin macht geltend, dass eine Gegenüberstellung der Gesamtsteuerbelastung (inkl. Bundessteuer) der Einzeljahre 2015 bis 2020 (CHF 21'046.15) mit der Steuerbelastung für das Jahr 2020 gemäss Einspracheentscheid (CHF 47'139.75) eine Mehrbelastung von 124 % oder CHF 26'093.60 ergebe. Diese Darstellung ist in zweifacher Hinsicht zu relativieren. Zum einen werden im Vergleich zum Einspracheentscheid mit dem vorliegenden Urteil sowohl das steuerbare als auch das satzbestimmende Einkommen reduziert, was zu einer tieferen Steuerbelastung führt.