4.1.2. Diese Norm entspricht bis auf ein fehlendes "so" zu Beginn des zweiten Teilsatzes der steuerharmonisierungsrechtlichen und bundessteuerrechtlichen Regelung (Art. 11 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 [StHG]; Art. 37 DBG). In Art. 11 Abs. 2 StHG steht zudem im zweiten Teilsatz "Steuer" anstatt "Einkommenssteuer".