3.3.4. Die Renten aus der beruflichen Vorsorge (BVG-Renten) stellen somit in Höhe von CHF 120'425.00 (Nachzahlung: CHF 101'315.00; laufende Renten für den Zeitraum von April bis Dezember 2020: CHF 19'110.00) steuerbare Einkünfte gemäss § 31 Abs. 1 StG dar. 4. 4.1. 4.1.1. Gehören zu den Einkünften Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen, wird die Einkommenssteuer unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte zu dem Steuersatz berechnet, der sich ergäbe, wenn an Stelle der einmaligen Leistung eine entsprechende jährliche Leistung ausgerichtet würde (§ 44 Abs. 1 StG).