3.2.7. Die Nachzahlung von CHF 101'862.00 wurde in Höhe von CHF 11'229.60 an die E._____ AG ausgerichtet (Drittauszahlung), und zwar für Taggelder aus einer kollektiven Krankentaggeldversicherung gemäss Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die der Rekurrent im Jahr 2015 erhalten hatte und für welche er aufgrund der Nachzahlung der IV-Renten gemäss den vertraglichen Bestimmungen der E._____ AG rückerstattungspflichtig ist (vgl. E. 2.1.3. sowie Verwaltungsformular 318.183).