G._____ (E. 2.1.4.) ergibt sich, dass dem Rekurrenten im Jahr 2020 für die Monate Juni und Juli 2017 keine Rente aus der Invalidenversicherung nachgezahlt wurde, und dass sich die in der Steuerperiode 2020 diesbezüglich ausgerichteten Renten auf CHF 123'136.00 belaufen.