"1. Die Abrechnungen für die Monate März 2015 bis August 2015 und Dezember 2015 bis Mai 2016 werden in Wiedererwägung gezogen und aufgehoben. 2. Sie haben vom 01.03.2015 bis 31.08.2015 keinen Anspruch auf ein Arbeitslosentaggeld (IV-Grad: 100 %). Vom 01.09.2015 bis 30.04.2016 haben Sie Anspruch im Ausmasse von 50 % (IV-Grad: 50 %). Ab 01.05.2016 haben Sie wiederum keinen Anspruch auf ein Arbeitslosentaggeld (IV-Grad: 100 %).