In der Periode vom 1. August 2017 bis 3. August 2017 wurde ein Taggeld der Invalidenversicherung ausgerichtet. Während dieser Zeit werden IV-Taggeld und IV-Rente gleichzeitig ausgerichtet. Das IV-Taggeld muss jedoch um 1/30 des Rentenbetrages gekürzt werden. Aufgrund dieser nachträglichen Kürzung wurden CHF 191.70 an IV-Taggeld zu viel bezogen. Dieser Betrag wird gemäss den geltenden Bestimmungen mit der auszurichtenden Rentennachzahlung verrechnet."