4. Den Einspracheentscheid vom 13. September 2022 (Zustellung am 16. September 2022) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 13. Oktober 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er stellt die folgenden Anträge: "Antrag 1: Die Leistungen Invalidenversicherung (IV-Renten) sind vom 1.3.2015 bis zum 31.12.2020 zu addieren und zum Steuersatz zu berechnen, der sich ergäbe, wenn anstelle der einmaligen Leistung eine entsprechende jährliche Leistung ausgerichtet würde. (Satzbesteuerung gemäss Art. 44 StG). Berechnung der IV-Rente gemäss Verfügung vom 10.10.2019 (Beilage 8): -3-