1. Mit Verfügung vom 14. April 2020 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 414'119.00 (Anteil Aargau: 100 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 2'010'632.00 (Anteil Aargau: 100 %) veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 14. April 2020 liess die A. AG mit Schreiben vom 13. Mai 2020 Einsprache erheben. Dabei wurde eine Reduktion des steuerbaren Reingewinnes 2016 um CHF 343'000.00 auf CHF 71'119.00 beantragt. Es wurde weiter ausgeführt: "Wir bitten Sie um Gutheissung unserer Einsprache.