Das ist vorliegend der Fall. Es sind daher zusätzlich (aufgerundet) CHF 1'248.00 (CHF 119.80 + CHF 1'128.00) als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen. -4- 4. 4.1. Die Rekurrenten beantragen weiter, es seien CHF 116.00 für den Ersatz der alten Kettensäge als Unterhalt zum Abzug zuzulassen. Sie würden diese ausschliesslich für die Pflege von Hecken und Feldgehölze und den kleinen Wald benötigen. Dafür würden sie ein Gerät brauchen, welches dickes Holz schneide.