7. 7.1. Die Vertreterin führt aus, mit den Beschlüssen an der Generalversammlung der E. vom 9. September 2015 (E. 3.8.1.) seien offenkundig die Aktien der Rekurrentin entwertet worden, sowohl in Bezug auf den Aktienwert ab dem Tag der Generalversammlung als auch hinsichtlich der Möglichkeiten, bei künftigen Dividendenbeschlüssen einen gewissen Einfluss zu haben. Die Rekurrentin sei bereits Eigentümerin des Vermögenswerts gewesen und habe sich mit dem Verfahren gegen eine rechtliche und wirtschaftliche Verschlechterung der Aktien bzw. Entwertung und das drohende "Aushungern" durch unrechtmässige Verweigerung von Dividendenausschüttungen gewehrt.