6.6. Die Vertreterin macht geltend, dass es der Rekurrentin mit der Durchsetzung eines marktkonformen Mietzinses um die mittel- und langfristige Sicherung ihrer Beteiligung an der E. bzw. um die Erhaltung des Nutzwerts an der Liegenschaft C gehe. Der Vertreterin ist insofern zuzustimmen, als dass marktkonforme Mietzinsen auch dazu dienen, eine Liegenschaft mittel- und langfristig in ihrem Nutzwert erhalten zu können. Letzteres steht vorliegend allerdings nicht im Vordergrund, strebt die Rekurrentin in erster Linie doch einen Rechtserwerb an bzw. will höhere als die vertraglich vereinbarten Mietzinsen erstreiten (E. 6.3.).