Durch die unterpreisliche Vermietung an die I. sei die Rekurrentin in ihrer Vermögenslage geschädigt bzw. beeinträchtigt. Wie im Bericht der N. festgehalten, erreiche der von der I. entrichtete Mietzins die wirtschaftlich notwendige Höhe von CHF 480'000.00 nicht, womit mittel- bis langfristig ein Investitionsstau resultiere und der Verlust der Markt- und Wettbewerbsfähigkeit zu einer Verminderung des Nutzwerts an der Liegenschaft führen könne. Bei den Bemühungen zur Durchsetzung eines marktkonformen Mietzinses gehe es letztlich darum, die seit Jahren bestehende kontinuierliche Schädigung der E. zu beenden.