ren durchzusetzen, was aus steuerlicher Sicht (im Prinzip) eine Selbstverständlichkeit sei: Drittvergleichskonforme Konditionen. Die Bestrebung solcher Konditionen diene aus Sicht der Rekurrentin der Sicherung ihres Vermögens in Form der 50-prozentigen Kapitalbeteiligung an der E. Durch die unterpreisliche Vermietung an die I. sei die Rekurrentin in ihrer Vermögenslage geschädigt bzw. beeinträchtigt.