3.8.2. Die Rekurrentin liess mit Klage vom 3. November 2015 beim Handelsgericht des Kantons Aargau die Aufhebung der beiden an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 9. September 2015 gefasste Beschlüsse beantragen. Das Handelsgericht hiess die Klage mit Urteil vom 8. September 2016 gut und hob die beiden angefochtenen Beschlüsse auf. Eine gegen dieses Urteil gerichtete Beschwerde der E. wies das Bundesgericht mit Urteil vom 28. Februar 2017 (4A_579/2016) ab. 4. 4.1. Die Rekurrentin lässt beantragen, dass ihre im Zusammenhang mit den unter E. 3.6. ff. erwähnten Verfahren entstandenen Rechtskosten von CHF (…) als Vermögensverwaltungskosten zum Abzug zuzulassen seien.