"Bei Wahlen und Beschlüssen entscheidet, soweit nicht die Statuten oder das Gesetz etwas anderes bestimmen, das absolute Mehr der vertretenen Aktienstimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident mit Stichentscheid." An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 9. September 2015 stimmten G. und H. der Änderung von Art. 12 Abs. 1 der Statuten (Traktandum 2) zu; die Rekurrentin stimmte dagegen. Unter Traktandum 3 stimmten anschliessend G. und H. für die Wiederwahl der bisherigen Revisionsstelle, die Rekurrentin stimmte dagegen; die bisherige Revisionsstelle wurde mit Stichentscheid des Verwaltungsratspräsidenten (F.) wiedergewählt.