Die Branchenusanz liege generell (gesamtschweizerisch) zwischen 20-27 % des Logementumsatzes, an sehr zentralen Lagen könne dieser auch bei bis zu 33 % liegen. Ansätze im Beherbergungsbereich von 13-18 % (regulär) bzw. 10 % (wie im Mietvertrag mit der I. vereinbart) würden ausserhalb der marktüblichen Bandbreite liegen. Die Einschränkung bezüglich baulicher Massnahmen auf nur 10 % sei schwer nachvollziehbar, da es sich um einen prozentualen Ansatz handle und die Bauemissionen primär tagsüber zu spüren seien. Die Rekurrentin liess dieses Privatgutachten im Strafverfahren gegen F. wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung einreichen (Rekursbeilage 16).