3.7.2. Auf Gesuch der Rekurrentin setzte das Handelsgericht des Kantons Aargau mit Entscheid vom 21. November 2014 Rechtsanwalt Dr. M. bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gegen F. wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung als Sachwalter der E. ein. Eine gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde der E. wies das Bundesgericht mit Urteil vom 29. Juni 2015 (4A_717/2014) ab, soweit es auf diese eintrat.