Am 24. Juni 2013 erteilte F. den Zuschlag der bisherigen Mieterin und schloss am 24. Dezember 2013 namens der E. mit der I. den neuen Mietvertrag mit Mietbeginn 1. Januar 2014 und einer fixen Mietdauer bis 31. Dezember 2020, mit zweimaliger Option der Mieterin zur Verlängerung des Vertrags um je weitere zehn Jahre, ab. Dieser Vertrag sieht einen umsatzabhängigen Mietzins sowie einen Minimalmietzins von CHF 230'000.00 pro Jahr vor (Rekursbeilage 13).