3.5. Der ursprüngliche Mietvertrag zwischen der E. und der I. datiert vom 8. Dezember 1992 und lief per 31. Dezember 2013 aus. F. nahm als Verwaltungsratspräsident der E. die Neuausschreibung des Mietverhältnisses vor. Innert der angesetzten Frist reichten die I., die Rekurrentin und J. je eine Bewerbung ein. Am 24. Juni 2013 erteilte F. den Zuschlag der bisherigen Mieterin und schloss am 24. Dezember 2013 namens der E. mit der I. den neuen Mietvertrag mit Mietbeginn 1. Januar 2014 und einer fixen Mietdauer bis 31. Dezember 2020, mit zweimaliger Option der Mieterin zur Verlängerung des Vertrags um je weitere zehn Jahre, ab.