"1. Der Einspracheentscheid vom 27. Oktober 2021 der Steuerkommission Q. sei aufzuheben. 2. Das steuerbare Einkommen sei unter Gewährung des Abzuges für Rechtskosten im Umfang von CHF (…) auf CHF (…) und das satzbestimmende Einkommen auf CHF (…) festzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 8. Die Steuerkommission Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 9. Die Vertreterin von A. hat eine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: