6. Mit Entscheid vom 27. Oktober 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Sie reduzierte das steuerbare Einkommen auf CHF (…) (satzbestimmendes Einkommen CHF […]) und erhöhte das steuerbare Vermögen auf CHF (…) (satzbestimmendes Vermögen CHF […]). 7. Den Einspracheentscheid vom 27. Oktober 2021 (Zustellung am 25. November 2021) hat A. mit unter Berücksichtigung der Gerichtsferien -3- rechtzeitigem Rekurs vom 10. Januar 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie lässt die folgenden Begehren stellen: