10. 10.1. Die Rekurrenten haben ihren Antrag auf Beibehaltung der landwirtschaftlichen Schätzung mit der Verneinung eines Einzelschätzungsgrundes begründet. Sie liessen mit Rekurs geltend machen, dass das Gebäude dem Ortsbildschutz unterstellt sei und sich dies wertvermindernd auswirke (Rekurs S. 5). Dieses Argument der Rekurrenten ist als Antrag zu einer Ungültigkeitsschätzung zu verstehen. Grundsätzlich darf eine Einzelschätzung wegen einer massgebenden Änderung nicht zu einer Einzelschätzung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit ausgedehnt werden (VGE vom 21. Dezember 2005 [WBE.2003.330]). Der - 15 -