Demnach wurde die Parzelle Nr. aaa (und die Parzelle bbb, in einem separaten Verfahren) ab dem Jahr 2010 nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Da es sich bei der Tätigkeit der Rekurrenten lediglich um ein Hobby handelt, sind auch die sich auf der Parzelle Nr. aaa befindenden Gebäude (Nr. ggg, hhh und iii) ebenfalls nach nicht-landwirtschaftlichen Kriterien zu schätzen und von den Rekurrenten zu versteuern. Vor diesem Hintergrund ist das Vorliegen eines Einzelschätzungsgrundes (Nutzungsänderung) zu bejahen. Demnach wurden die Parzelle Nr. aaa sowie die sich darauf befindenden Gebäude vom KStA GS zu Recht nach nicht-landwirtschaftlichen Kriterien geschätzt.