9.3. Die Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen ist im Steuerrecht von grundlegender Bedeutung. Wenn die Rekurrenten nun ausführen, dass sie trotz Überführung ins Privatvermögen eine landwirtschaftliche Tätigkeit in Q._____ betrieben haben, stellt dies eine widersprüchliches Aussage dar. Es geht nicht an, dass trotz Überführung ins Privatvermögen geltend gemacht wird, der Landwirtschaftsbetrieb sei fortgeführt worden, zumal schon ab 2010 ein Dauerverlustbetrieb bzw. eine Hobbytätigkeit vorlag. Dies erweckt den Anschein, dass eine unzulässige Steueroptimierung bezweckt worden ist, was als widersprüchliches Verhalten qualifiziert werden muss.