9. 9.1. Trotz rechtskräftigem Entscheid über die Qualifikation der Tätigkeit der Rekurrenten als Hobbybetrieb ab dem Jahr 2010 und dem Antrag der Rekurrenten auf Überführung des Landwirtschaftsbetriebes ("Gesamtbesitz" S- Strasse 2 in Q._____) ins Privatvermögen mit Schreiben vom tt.mm. 2016 halten die Rekurrenten daran fest, auch nach dem Jahr 2010 einer landwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.