7. 7.1. Das Spezialverwaltungsgericht hat im Entscheid vom 24. September 2015 den Landwirtschaftsbetrieb der Rekurrenten ab dem Jahr 2010 als Liebhaberei qualifiziert (SGE vom 24. September 2015 [3-RV.2015.35], Erw. 3). Das KStA GS hat sich auf dieses Urteil gestützt und festgehalten, dass die Liegenschaft (Q._____) gemäss § 8 VBG ab der Steuerperiode 2010 nicht mehr als landwirtschaftlich genutzt gelte und in der Folge die Schätzungsgrundlagen angepasst (Einspracheentscheid, S. 2).