Bei einem Hobbybetrieb umfasse dies auch die Ökonomiegebäude sowie die für den Hobbybetrieb genutzten Weideflächen. Im vorliegenden Fall betreffe dies die gesamte Parzelle Nr. aaa mit den Gebäuden Nr. ggg, hhh und iii sowie die Parzelle Nr. bbb mit dem Gebäude Nr. jjj. Die Parzellen Nr. ccc und eee in Q._____ sowie die Parzellen Nr. ddd und fff in R._____ würden jedoch weiterhin nach den landwirtschaftlichen Kriterien bewertet.