Der Schätzungsgrund dazu laute «Landwirtschaft / Nichtlandwirtschaft (Nutzungsänderung)» und sei in der Eröffnung der neuen Werte für das Wohnhaus korrekt deklariert worden. Im Rahmen dieser Mutation des Wohnhauses sei bedauerlicherweise jedoch nicht beachtet worden, dass nicht nur das Wohnhaus, sondern sämtliche nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Grundstücke oder Grundstücksteile nach den nichtlandwirtschaftlichen Kriterien bewertet werden müssten. Bei einem Hobbybetrieb umfasse dies auch die Ökonomiegebäude sowie die für den Hobbybetrieb genutzten Weideflächen.