Die Parzelle bbb sei mit rund 600 m2 mit einem landwirtschaftlichen Gebäude überbaut. Der Rest sei reine landwirtschaftliche Nutzfläche. Die Parzelle aaa mit Wohnhaus und Scheune sei dem Ortsbildschutz unterstellt, mit den entsprechenden Auflagen. Die typisch bäuerliche Liegenschaft im jetzigen Zustand solle erhalten bleiben, was natürlich wertvermindernd sei. Beide Parzellen, die ausserhalb der Bauzone lägen, seien nach wie vor dem BGBB unterstellt. Die Unterstellung und das BGBB würden zeigen, dass eine landwirtschaftliche Nutzung vorliege. Demzufolge seien auch bei der Schätzung die landwirtschaftlichen Kriterien massgebend.