Evt. sei festzustellen, dass der Steuerwert der Parzelle aaa mit Fr. 166'570.- und ein Mietwert von Fr. 7'621.- zu verfügen sei (Antrag ohne Präjudiz). 4.) Es sei die rückwirkende Festlegung der Vermögenssteuerwerte zu untersagen und festzustellen, dass mit Einleitung des Verfahrens eine frühst mögliche Änderung erfolgen könne. 5.) Die Kosten seien auf die Staatskasse zu nehmen und es sei eine angemessene Parteientschädigung zu entrichten." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Das KStA beantragt die Abweisung des Rekurses.