4.3. Beim angefochtenen "Einspracheentscheid" handelt es lediglich um einen nicht anfechtbaren Entwurf, mit der Möglichkeit der Stellungnahme. Infolgedessen leitete das Spezialverwaltungsgericht die Eingabe vom 27. Januar 2022 an das KStA GS zur Behandlung weiter. 5. Mit Einspracheentscheid vom 23. August 2022 wurden der Eigenmietwert pro Jahr auf CHF 11'956.00 und der Steuerwert ab 2010 auf CHF 329'100.00 erhöht. 6. Den Einspracheentscheid vom 23. August 2022 (Zustellung am 12. September 2022) liessen A._____ und B._____ mit Rekurs vom 4. Oktober 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen und stellten folgende "II) ANTRÄGE