Am 5. September 2022 habe die Vorinstanz aufgrund seiner Intervention beim zuständigen Gemeinderat die Einsprache entschieden, ohne dass er vorher vom Steueramt eine Begründung oder ein entsprechendes Merkblatt erhalten habe, mit der Möglichkeit einer Stellungnahme. Erst mit dem Entscheid habe er das scheinbar gültige Merkblatt erhalten, welches er drei Monate vorher gesucht habe. Mit diesem Vorgehen habe ihm die Steuerkommission die Möglichkeit genommen, eine Begründung und einen detaillierten Antrag zu stellen und konkrete Hinweise zu liefern, weshalb die Veranlagung nicht richtig ist. Damit sei das rechtliche Gehör verletzt worden.