3.3. Mit Schreiben vom 18. Mai 2022 teilte die Abteilung Steuern der Gemeinde Q. den Rekurrenten mit, dass die Einsprache eingegangen sei und diese so rasch als möglich behandelt werde. Irgendwelche zusätzliche Erläuterungen zu den Abweichungen von der Selbstdeklaration enthält das Schreiben nicht. -5- 3.4. Mit Schreiben vom 23. August 2022 beschwerte sich der Rekurrent beim Gemeinderat Q., dass er vom hiesigen Steueramt keine Antwort erhalten habe. 3.5. Mit Entscheid vom 5. September 2022 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 3.6. Mit Rekurs vom 3. Oktober 2022 stellen die Rekurrenten das folgende Begehren: