Wir haben in den letzten Woche intensiv in der richterlichen Entscheidungen im Kanton Aargau gesucht, wo diese mögliche und nicht genutzte Variante irgendwo entschieden worden wäre. Wir sind in den veröffentlichen Entscheidungen nirgends auf eine solche Möglichkeitsform gestossen. Wir sind überzeugt, dass Sie uns gerne diesen höchstrichterlichen Entscheid in Kopie zustellen werden. Danach werden wir dies gerne prüfen und nachschauen, wie wir weiterfahren wollen. Bis dahin betrachten Sie bitte dieses Schreiben als formelle Einsprache in dieser Steuersache. Ein Begehren und eine Begründung werde ich Ihnen allenfalls nach Erhalt Ihrer Unterlagen einreichen."