2.2. Da vorliegend keine Hinweise auf eine rechtlich oder tatsächlich getrennte Ehe von A. und B. vorliegen, wirkt der vom Ehemann verfasste Rekurs für beide Ehegatten. Die Ehefrau hat demnach vorliegend ebenfalls Parteistellung, mit den genannten Folgen. 3. 3.1. Die Rekurrenten machten im Veranlagungsverfahren unter anderem die folgenden anrechenbaren Aufwendungen geltend (vgl. Aufstellung "Grundstückgewinn 2021"), welche von der Steuerkommission Q. nur teilweise berücksichtigt wurden: Position Deklaration Veranlagung