Es sei ihr nicht möglich einen Nachweis für ein Treuhandverhältnis zu erbringen, da sie keine Unterlagen habe. Die Vorinstanz habe schliesslich ihre wirtschaftliche Berechtigung an der B._____ GmbH ebenfalls nicht nachweisen können. Sie habe weder die Kontrolle über die B._____ GmbH gehabt, noch einen beherrschenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit. Weiter habe sie nie von der B._____ GmbH profitieren können. Der gesetzliche Vertreter sei C._____ und nicht sie. 4. Vorliegend ist die Besteuerung der Stammanteile an der B._____ GmbH als Vermögen der Rekurrentin (Erw. 5) sowie die Aufrechnung der geldwerten Leistung in der Höhe von CHF 25'000.00 (Erw. 6) zu prüfen.