1. Mit Verfügung vom 23. November 2021 wurde A._____ von der Steuerkommission D._____ für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 48'700.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 73'700.00), zu einem qualifizierten Beteiligungsertrag von CHF 25'000.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 577'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 577'000.00) veranlagt. Dabei wurde gestützt auf eine Meldung des Kantonalen Steueramt Aargau, Sektion juristische Personen (nachfolgend: KStA JP) eine geldwerte Leistung von CHF 25'000.00 aufgerechnet.