9. 9.1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird der steuerbare Reingewinn von CHF 844'388.00 um CHF 297'685.00 auf CHF 546'703.00 herabgesetzt. Das steuerbare Eigenkapital bleibt unverändert. 9.2. Der Beteiligungsabzug beträgt neu CHF 87.674 % (Bruttoertrag aus Beteiligung von CHF 504'616.00 ./. 5 % Verwaltungsaufwand von CHF 25'231.00 ./. Finanzierungsaufwand von CHF 67.00 = Nettoertrag aus Beteiligungen von CHF 479'318.00 im Verhältnis zum gesamten Gewinn von CHF 546'703.00). - 21 - 10. 10.1. Bei diesem Ausgang des Verfahrens obsiegt die Rekurrentin zu rund 35 %. Sie hat daher 65 % der Kosten zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG).