8.5. 8.5.1. Es ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen die Rekurrentin dem Käufer die Stammanteile zu einen deutlich unter dem Marktwert liegenden Preis verkauft hat. Das KStA JP hat ein deutliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nachgewiesen. Ist ein solches Missverhältnis nachgewiesen, begründet dies steuerrechtlich die Vermutung, es liege eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.