Der vom KStA JP verwendete Zinssatz wäre daher von 6 % auf 3.75 % zu reduzieren. Aus der Reduktion des Kapitalisierungszinssatzes ergäbe sich ein deutlich höherer Wert für die stillen Reserven auf der Liegenschaft. Aufgrund der folgenden Ausführungen ist zu Gunsten der Rekurrentin auf diese Korrektur der Bewertung zu verzichten und auch nicht weiter auf die massgeblichen Mietzinserträge einzugehen.